Allgemeine Geschäftsbedingungender Volkshochschule Heidelberg e. V. (vhs)

Allgemeines

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der vhs.
  2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
  3. Die vhs kann die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  2. Anmeldende sind an ihre Anmeldung zwei Wochen lang gebunden. Der Vertrag kommt durch eine Annahmeerklärung der vhs zustande.
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.
  4. Im Falle einer Online-Anmeldung kann der Anmeldende Eingabefehler korrigieren, indem er den „Zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in seinem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung, wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw., korrigiert.
  5. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen oder aus dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften für Verbraucher nichts Anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Textform (Telefax, E-Mail, Anmeldeformular auf unserer Homepage www.vhs-hd.de). Erklärungen der vhs genügen der Form, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird und sich aus zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nichts Anderes ergibt.
  6. Sie können unsere Kurse besuchen, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind. Bei Kursen für Kinder und Jugendliche wird das Alter jeweils angegeben.
  7. Wenn ein Kurs voll ist, tragen wir Sie auf der Warteliste ein. Sie werden informiert, wenn ein Platz im Kurs frei wird oder wir einen zusätzlichen Kurs anbieten.
  8. In vielen Kursen bekommen Sie die Teilnahmebescheinigung am Ende des Kurses automatisch. War das in Ihrem Kurs nicht der Fall, können Sie per Telefon, E-Mail oder Post eine Teilnahmebescheinigung anfordern. Sie können diese entweder bei uns abholen oder wir senden sie Ihnen als PDF-Datei per E-Mail zu.

Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Lehrkraft angekündigt wurde, es sei denn, der Teilnehmende hat erkennbar ein Interesse an der Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Lehrkraft.
  2. Die vhs kann aus sachlichen Gründen in zumutbarem Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Dies gilt auch für den Wechsel vom Präsenz- zum Online-Format bzw. zurück, z. B. vor dem Hintergrund von pandemiebedingten Sicherheitsabwägungen.
  3. Die vhs kann aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl oder Ausfall der Lehrkraft) eine Veranstaltung absagen oder kündigen. Kursgebühren fallen dann nicht an. Findet die Veranstaltung dann teilweise statt, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistungen für den Teilnehmenden unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung keinen Wert hat.
  4. Ein zu schwach belegter Kurs kann gegen Gebührenerhöhung oder mit gekürzten Kursterminen durchgeführt werden, sofern die Teilnehmenden dem zustimmen. In Fremdsprachenkursen gilt hierbei die jeweils aktuelle auf der Website und/oder im Programmheft veröffentlichte Gebührentabelle. Gebührenabweichungen können aufgrund geänderter Vorgaben von vorgeschalteten Institutionen (z. B. bei Deutschkursen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF) entstehen.
  5. Die Mindestzahl an Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe zehn Personen.

Kündigung durch die vhs gemäß § 314 BGB

Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangegangener Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber dem Vertragspartner oder Beschäftigten der vhs,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitation aller Art,
  • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs den Teilnehmenden auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder einen solchen Ausschluss nicht berührt.

Abmeldung und Kurswechsel


Abmeldung und Kurswechsel sind nur per Post, per E-Mail an info@vhs-hd.de oder persönlich im Kundenbüro möglich.

Abmelde- bzw. Umbuchungsfristen:

  • bei Veranstaltungen mit bis zu sechs Terminen: zehn Kalendertage vor Kursbeginn (gebührenfrei),
  • bei Veranstaltungen mit mehr als sechs Terminen: bis einen Kalendertag vor Kursbeginn (gebührenfrei) oder bis zwei Kalendertage nach dem ersten Unterrichtstermin (Gebühr 5 €),
  • bei Intensivkursen (ab 20 Wochenstunden): bis einen Kalendertag vor Kursbeginn (gebührenfrei).


Ein Rücktritt nach Ablauf der genannten Fristen ist nicht mehr möglich. Auch bei Nichtteilnahme und Verhinderung durch Krankheit müssen die Kursgebühren bezahlt werden und werden nicht rückerstattet.

Zahlung der Gebühren


Die Gebühr wird nach Kursbeginn vom Konto des Anmeldenden abgebucht. Hierzu wird bei Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. In der Woche vor Kursbeginn erhält der Anmeldende eine Pre-Notification mit der Angabe des Abbuchungstermins. Dieser ist in der Regel sieben bis neun Tage nach Kursbeginn. Weitere Möglichkeiten zur Zahlung: per EC-Karte oder in bar in unserem Kundenbüro.

Ermäßigungen

Der Anspruch auf Gebührenermäßigung ist bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises zu belegen. Wird die Kursgebühr mittels SEPA-Lastschriftmandat beglichen, kann der Ermäßigungsnachweis bis maximal einen Werktag vor Kursbeginn im Kundenbüro nachgereicht werden. Nach Kursbeginn ist keine Ermäßigung mehr möglich.

Materialkosten und Lernmittel sind von Ermäßigungen ausgeschlossen.

20 % Ermäßigung

Kursgebühren ab 80 € (auch mehrere Gebühren addiert) können bei Vorlage entsprechender Nachweise für folgende Personen ermäßigt werden:

  • Schüler*innen
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Schwerbehinderte
  • Empfänger*innen von ALG I, ALG II und Sozialhilfe
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Als Au-Pair Tätige (mit schriftlichem Vertrag)
  • Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr
  • Personen im Bundesfreiwilligendienst

25 % Ermäßigung

  • Jugendkulturpass

50 % Ermäßigung

  • Heidelberg-Pass (gilt für alle Kurse)

Von Gebührenermäßigungen ausgeschlossen sind:

  • Kurse, die von anderen Stellen bezuschusst oder bezahlt werden (außer den o. g. Kategorien),
  • Kurse für Kinder, Jugendliche und Familien (außer den o. g. Kategorien),
  • Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten, Studienreisen.

Haftung

  1. Die Haftung der vhs ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nur dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des Teilnehmenden verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Weiterhin gilt der Haftungsausschluss nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Falls durch Mitwirkung eines Kindes (minderjährige Teilnehmende) Personen und/oder Sachschäden während des Unterrichts verursacht werden, haftet die vhs lediglich dann, wenn ihr die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist. Im Übrigen haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder.
  3. Für Unfälle und sonstige Schädigungen des Teilnehmenden während des Hin- bzw. Rückweges zu oder von den Veranstaltungen übernimmt die vhs keine Haftung.
  4. Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder, falls durch Mitwirken des Kindes Personen- und/oder Sachschäden während des Unterrichts entstehen.
  5. In Kinderkursen obliegt die Aufsichtspflicht über die Kinder bis zum Eintreffen der Kursleitenden und ab dem Ablauf der geplanten Veranstaltungszeit den Erziehungsberechtigten bzw. den Personen, denen die Erziehungsberechtigten die Aufsicht übertragen haben. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn im Kursraum erscheinen und nach Veranstaltungsende im Kursraum umgehend abgeholt werden oder alleine kommen und/oder alleine nach Hause gehen dürfen.
  6. Toilettengänge und Pausen der Kinder finden in der Regel ohne Aufsicht statt.
  7. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Beginn einer Veranstaltung mit dem/der Kursleitenden abzusprechen, wenn das Kind die Veranstaltung vorzeitig verlassen muss, und den Kursleitenden über Besonderheiten zu informieren, so z. B. über Allergien, die während der Veranstaltungszeit relevant sein könnten.
  8. Die vhs behält sich vor, Kinder, die den Ablauf der Veranstaltung durch ihr Verhalten erheblich beeinträchtigen, aus der Veranstaltung zu entfernen und unter anderweitige Aufsicht zu stellen, bis das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden kann.
  9. Nehmen Kinder und Erwachsene gemeinsam an Veranstaltungen teil, liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder bei der Person, die von den Erziehungsberechtigten als Begleitung bestimmt wird.

Urheberschutz/Computernutzung

  1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne vorherige Zustimmung der vhs nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
  2. Die Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder die Weitergabe von zu Lernzwecken zur Verfügung gestellter Software ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die entstandenen Schäden.
  3. Soweit die vhs einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornographischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die entstandenen Schäden.
  4. Jeder Teilnehmende ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die vhs übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.

Datenschutz


Auf die Datenschutzerklärung und die Information nach Art. 13 / Art. 14 DS-GVO über die Verarbeitung von Betroffenendaten und die Betroffenenrechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird verwiesen.

Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  2. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht


Für den Fall, dass die Anmeldung eines*r Verbrauchers*in nach den Vorschriften über den Fernabsatz zustande kommt, finden Sie nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Volkshochschule Heidelberg e. V., Bergheimer Straße 76, 69115 Heidelberg
Tel.: +49 (0)6221 911 911
Fax: +49 (0)6221 165133
E-Mail: info@vhs-hd.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerspruchrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Stand: 07/2022


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